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![]() | Die Kassen zahlen für Nachzügler |
Wenn Termine für Standardimpfungen für Kinder und Jugendliche versäumt werden muss eine Nachholimpfung vor Vollendung des 18. Lebensjahres nachgeholt werden. Dies kann entweder der Haus- oder der Kinderarzt vornehmen, und ab Anfang nächsten Jahres trägt die Kasse auch die Kosten dafür. Das war bisher anders, denn bislang galten diese sogenannten Nachholimpfungen als freiwillige Leistungen der Krankenkassen. Somit war es auch an der Tagesordnung das regional unterschiedliche Regelungen galten. Um dieses verwirrende Durcheinander zu ordnen hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nun beschlossen dass alle Krankenkassen diese Nachholimpfungen vor Vollendung des 18. Lebensjahres zu tragen haben. In einigen Ländern gilt die neue Regelung allerdings noch nicht, dazu zählen Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.


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